Allgemeine Vertragsbedingungen


Sehr geehrte Urlaubsgäste,


bitte lesen Sie sich die allgemeinen Vertragsbedingungen der Ferienwohnung vor Buchungsanfragen durch. Fragen hinsichtlich der Zahlungen bei An - und Abreiseterminen werden in diesen geregelt. Bei Buchungsbestätigung werden diese Vertragsbedingungen verbindlich! Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Wohnungsreservierung leider nicht ohne rechtliche Regelungen. Unsere AGB/ AVB sind Vertragsgrundlage. Jegliche Änderungen bedürfen der Schriftform.


AGB für die Vermietung der Ferienwohnung Carmen


§ 1 Buchung und Mietpreis


Buchungsbestätigung oder Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an:

fewolindau@aol.de oder rufen Sie uns einfach an.

Der aktuell gültige Mietpreis ist auf unserer Homepage ersichtlich und wird in der Buchungsbestätigung als Gesamtpreis mit ausgewiesen. Können wir Ihnen die Wohnung bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Reservierung der Ferienwohnung rechtsverbindlich.


§ 2 Zahlungsbedingungen


Der Mietpreis ist bei Anreise als Barzahlung oder Überweisung vor Anreise fällig. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 10 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Wir akzeptieren ausschließlich Bargeldzahlungen oder nach Absprache Überweisung vorab. Keine Schecks.


§ 3 Anreise/ Abreise


Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10 Uhr morgens zu räumen. Spätere Abreise ist mit dem Vermieter abzusprechen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr und Gläser usw. sind zu reinigen. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet und ausgeräumt sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.


§ 4 Ferienwohnung


Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder dem Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel (Schließanlage). Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Stören des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtbezahlung des vollen Mietpreises, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter. Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und die Anschrift sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.


§ 5 Aufenthalt


Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen, als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu bezahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnung Carmen sowie der Hausordnung, soweit eine solche zum Mietobjekt gehört, einverstanden. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.


§ 6 Reiserücktritt


Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Bei Stornierung der Ferienwohnung bis 42 Tage vor Anreise berechnen wir eine Stornogebühr von 30 Euro. Bei einer Kündigung bis zu 14 Tage vor Mietbeginn werden 25 Prozent , danach 50 Prozent des Gesamtpreises in Rechnung gestellt. Bei einer Kündigung bis 5 Tage vor Anreise stellen wir den vollen Betrag in Rechnung. Bei vorzeitiger Beendigung oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch. Der Abschluss einer Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung wird empfohlen.


§ 7 Rücktritt durch den Vermieter


Im Falle einer Absage seitens des Vermieters in Folge von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Unfall oder Krankheit der Gastgeber) oder sollten andere nicht durch den Vermieter zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietzinses. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensansatz; eine Haftung für Anreise und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.


§ 8 Haftung des Vermieters


Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjektes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.


§ 9 Schriftform


Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit der Buchung der Wohnung.


§ 10 Salvatorische Klausel


Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und sind weiterhin gültig.


§ 11 Allgemeines


Der Mieter erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit diese im Rahmen der Zweckbestimmung der Rechtsbeziehung liegt. Haustiere sind nicht gestattet. Das Rauchen ist nur auf dem Balkon gestattet.



Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN


1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugang mittels WLAN


Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLAN zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLAN ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).


2. Zugangsdaten


Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, die Zugangscodes zu ändern.


3. Gefahren der WLAN Nutzung, Haftungsbeschränkungen


Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen


Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:


 - das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;


 - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; das dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing Programmen;


 - die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;


 - keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;


 - das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.


Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch den Mieter und/ oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/ oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.




Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und freuen uns auf Ihren Besuch.


Ihre Gastgeber - Familie Fischer/Deckinger




Letzte Aktualisierung am und gültig ab: 01. Februar 2016